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PV-Info 1, Jänner 2015, Seite 15

Neuerungen im Fragen-Antworten-Katalog zum BMSVG

Kerstin Kenyeri

Der Fragen-Antworten-Katalog zum BMSVG wurde mit Stand zum vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger aktualisiert. Im Folgenden werden die Neuerungen angeführt. Der gesamte Fragen-Antworten-Katalog ist auf der Homepage der österreichischen Sozialversicherung (http://www.sozialversicherung.at) abrufbar.

Im allgemeinen Teil wird in Nr 19.3 des Fragen-Antworten-Katalogs ausgeführt, dass aufgrund der Regelungen des Freiwilligengesetzes und der dazugehörigen Erläuterungen die Teilnahme an einem freiwilligen Jahr ein spezielles Ausbildungsverhältnis darstellt, das aufgrund des Spezialtatbestands gemäß § 4 Abs 1 Z 11 ASVG der Vollversicherung des ASVG unterliegt. Da kein Arbeitsverhältnis vorliegt, kommt das BMSVG nicht zur Anwendung; für diese Personengruppe gibt es auch keine Spezialnormen.

Geltungsbereich

Arbeitsverhältnisse von familieneigenen Arbeitskräften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft unterliegen den Bestimmungen des BMSVG, sofern diese nach § 2 Abs 1 Z 2 BSVG pflichtversichert sind (Mitarbeitervorsorge). In der Pensionsversicherung nach § 2 Abs 1 Z 3 bis 4 BSVG pflichtversicherte familieneigene Arbeitskräfte unterliegen der Selbständigenvorsorge des BMSVG – Neuregelung unter Nr 21.1 des Fragen-Antworten-Katalogs.

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