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PV-Info 1, Jänner 2015, Seite 5

Checkliste Personalverrechnung zum Jahresbeginn

  • Wurden Verlängerungen der Sozialversicherungspflicht aufgrund von Urlaubsersatzleistungen oder Kündigungsentschädigungen oder Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen in das neue Jahr übernommen?

  • Dazu müssen bei Beendigung Beitragsgrundlagennachweise spätestens bis zum Ende des auf das Entgeltende folgenden Monats abgegeben werden. Gleiches gilt für den Beitragsgrundlagennachweis zur betrieblichen Vorsorge.

  • Wurden mögliche Anträge auf Vergütung der Entgeltfortzahlung bei der AUVA gestellt?

  • Bis 31. 1. müssen Auftraggeber die Honorarmeldungen E 18 an die entsprechenden Honorarempfänger übermitteln sowie bis 28. 2. elektronisch an das Finanzamt melden.

  • Mit Hinblick auf das LSDB-G: Kontrolle der KV-Einstufungen.

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