Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelles aus der internationalen Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der internationalen Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Beiträge zum FLAF eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Gemäß § 44 Abs 1 lit a FLAG sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 Grundsteuergesetz verpflichtet, Beiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF) zu leisten, wobei sich die Höhe am Besitz des im Inland gelegenen Grundvermögens bemisst, das heißt, eine einheitswertabhängige Abgabe darstellt. Ausschlaggebend für die Berücksichtigung der VO (EWG) 1408/71 bzw der VO (EG) 883/2004 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in deren Sinne auch die Beiträge zum FLAF zu verstehen sind, ist, ob eine Abgabe speziell für die Finanzierung eines Systems der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaates verwendet wird; die Erbringung einer Gegenleistung ist unerheblich. Übt eine Person eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten aus (in diesem Fall in Deutschland und in Österreich), unterliegt sie den Rechtsvorschriften de...