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Abfertigungsbesteuerung und Teilbetriebsübergang
Die Erledigung dieser Beschwerde zeigt zum einen, dass es für den steuerpflichtigen Arbeitnehmer doch möglich ist, im Zuge des Veranlagungsverfahrens „Besteuerungsfehler“ in der Lohnverrechnung zu korrigieren, wiewohl es offensichtlich des Instanzenzugs bedarf, da die Finanzämter eher auf ausgestellte Lohnzettel und Informationen der Arbeitgeber vertrauen. Zum anderen wird gezeigt, dass durch Betriebsübergänge mit Erhalt der Kollektivvertragszugehörigkeit für den übernommenen Arbeitnehmer auch begünstigt besteuerte kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche erhalten bleiben ().
Sachverhalt
Der beschwerdeführende Arbeitnehmer vertrat den Standpunkt, dass seine Abfertigung durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnverrechnung unrichtig besteuert worden sei. Er stellte einen Antrag auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer nach § 240 Abs 3 BAO.
Er ist im Laufe seines Berufslebens zwei Mal von einem Teilbetriebsübergang nach AVRAG betroffen gewesen. Dabei sind seine Ansprüche aus dem Kollektivvertrag jeweils mitübernommen worden. Aus diesem Grund hat er eine gesetzliche Abfertigung von 12 Monatsbezügen und zusätzlich 6 Monatsbezüge wegen Pensionierung aus seine...