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Kündigungsklausel im befristeten Arbeitsverhältnis
Auch bei Vorliegen eines befristeten Arbeitsverhältnisses besteht bisweilen das Bedürfnis, das Arbeitsverhältnis bereits vor Eintreten des Zeitablaufs beenden zu können, weshalb (zusätzlich) eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wird. Eine aktuelle OGH-Entscheidung präzisiert sowohl die dafür maßgeblichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen als auch die aus einer Missachtung dieser Modalitäten resultierenden Rechtsfolgen ().
Sachverhalt
Im Arbeitsvertrag der Klägerin war eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vom 1. 1. bis zum und eine beiderseitige Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist vereinbart. Am wurde das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber zum aufgekündigt. Die klagende Arbeitnehmerin brachte vor, dass die vorgesehene Kündigungsmöglichkeit angesichts der kurzen Kündigungsfrist sittenwidrig und daher nichtig sei. Somit stehe ihr Kündigungsentschädigung bis zum vertraglich vereinbarten Beendigungszeitpunkt (durch Zeitablauf), also bis , zu.
Entscheidung des OGH
Der OGH sprach der Arbeitnehmerin Kündigungsentschädigung bis zu und begründete das im Wesentlichen wie folgt:
Nach der Rechtsprechung (zB