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Fachkräfteverordnung 2015
Die Fachkräfteverordnung 2015 wurde mit BGBl II 2014/278, ausgegeben am , kundgemacht. Sie wird im Folgenden unter Einbeziehung des dazu ergangenen Erlasses des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) und der einschlägigen Erläuterungen kurz vorgestellt.
Grundsätzliches
Gemäß § 13 Abs 1 AuslBG ist der BMASK ermächtigt, im Falle eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden kann, durch Verordnung für das nächste Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können.
In diesem Sinn dürfen gemäß der Fachkräfteverordnung 2015 im Jahr 2015 Ausländer in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des § 12a AuslBG zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden:
Fräser;
Schwarzdecker;
Dreher;
Landmaschinenbauer;
Dachdecker;
Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau;
Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik;
Schweißer, Schneidbrenner;
Werkzeug-, Schnitt- und Stanzenmacher;
sonstige Spengler;
Techniker für Starkstromtechnik.
Diese Verordnung tritt mit in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft und gilt für Anträge, die bis zum gestellt werden. A...