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Eine synoptische Darstellung der Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft und der GmbH (Teil II)
In dem im letzten Heft abgedruckten ersten Teil der vorliegenden Artikelserie wurde bereits auf die stärkere Ausprägung der Trennung zwischen Unternehmerfunktion und Kapitalgeberfunktion bei der AG gegenüber der GmbH hingewiesen. Dies ist der Grund dafür, dass die Einflussrechte der Hauptversammlung der AG geringer sind als jene der Generalversammlung der GmbH. Konsequenterweise sind die Aufgaben des Aufsichtsrats bei der AG umfassender als bei der GmbH. Der vorliegende Folgebeitrag setzt sich vor diesem Hintergrund weiterhin mit den Aufgaben des Aufsichtsrats der beiden Gesellschaftsformen in vergleichender Art und Weise auseinander.
1. Rückblick
Im letzten Heft wurden im Hinblick auf die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats der AG und der GmbH folgende Themenbereiche angesprochen:
Gründungsphase:
–Bestellung des Managements;
–Gründungsprüfung;
–Nachgründungsbericht.
Managementbezogene Agenden:
–Bestellung, Anstellung, Suspendierung und Abberufung des Managements;
–Ausnahmebewilligung vom Wettbewerbsverbot;
–Kreditgewährung an Mitglieder des Vorstands;
2. Die Aufgaben des Aufsichtsrats in concreto – Teil II
2.1. Verabschiedung einer Geschäftsordnung für das Management
Rechtsformunabhängig ist es g...