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ZWF 4, Juli 2024, Seite 169

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 – praktische Auswirkungen für Wirtschaft und Parteienvertreter

Wilfried Lehner

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 (BBKG 2024) wurde in einen Teil I vom Finanzministerium und einem Teil II vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium verantwortet ausgearbeitet. Spannend an dieser Gesetzesinitiative war von Anfang an, dass die gesamten Entwürfe und Novellierungsvorschläge unmittelbar aus dem Bereich der Strafverfolgungs- und der Verwaltungsbehörden stammten und im Rahmen von Sitzungen des Sozialbetrugsbekämpfungsbeirats sowie bilateralen Gesprächen der Kooperationspartner im Sinn des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) abgestimmt wurden. Vielleicht war auch das ein Grund dafür, dass die Gesetzespakete schließlich trotz Wahlkampfnähe einstimmig (!) im Parlament verabschiedet wurden.

1. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I

1.1. Finanzstrafrecht

Im finanzstrafrechtlichen Novellierungsteil findet sich ua die Aufnahme der Bestimmung des § 225a StGB in die Subsidiaritätsregelung des § 22 Abs 3 FinStrG. Da dieser Tatbestand der Datenfälschung als Paralleltatbestand zur Urkundenfälschung nach § 223 StGB konzipiert wurde, war es nur folgerichtig, bei einem Zusammentreffen von Finanzvergehen mit dem Delikt der Datenfälschung gemäß § 225a StGB ebenso nur das Finanzvergehen strafbar zu machen.

Beim Verkürzungszuschlag gemäß...

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