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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 24. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 70 EStG — Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Kirchmayr/ Schaunig

Aktuelle Hinweise

(24. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

§ 70 Abs 2 Z 2 letzter Satz lautet:

„Zieht der Arbeitgeber diese Werbungskosten ab, beträgt die Lohnsteuer 20% von den zugeflossenen Einkünften, soweit diese einen Betrag von 20 000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen; für den übersteigenden Teil beträgt die Lohnsteuer 25%.“

In-Kraft-Treten:

§ 70 Abs 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/110, tritt mit in Kraft und ist erstmalig für Einkünfte anzuwenden, die nach dem zufließen (§ 124b Z 432).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 2086 BlgNR XXVII. GP):

Der pauschale Netto-Abzugsteuersatz soll bei Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger gemäß § 99 und 70 Abs 2 Z 2 zu keiner höheren durchschnittlichen Belastung als bei Veranlagung führen und orientiert sich daher grundsätzlich am Eingangssteuersatz; dementsprechend soll er nun auf 20% gesenkt werden. Der 20%-ige Netto-Abzugsteuersatz soll jedoch nur für zugeflossene Einkünfte, die einen Betrag von 20 000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, gelten. Für die...

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