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Neues zum Arbeitnehmerschutz
Novellierung ASchG und ArbIG sowie zahlreiche Verordnungen
Der vorliegende Beitrag behandelt einen aktuellen Begutachtungsentwurf zur Novellierung des ASchG und des ArbIG, den Begutachtungsentwurf einer Nadelstichverordnung (NastV), weiters bereits in Kraft getretene Verordnungsänderungen i. Z. m. dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012) sowie schließlich einen Begutachtungsentwurf zur Änderung der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) und der Bühnen-FK-V.
1. Novelle ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und - Arbeitsinspektionsgesetz 1993
Bis vor Kurzem war ein Entwurf des BMASK, mit dem das ASchG und das ArbIG geändert werden, in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist endete am .
Der Entwurf sieht hinsichtlich des ASchG zum einen vor, dass die Prävention von psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz verstärkt werden soll, da die Zahl psychischer Belastungen und Gefährdungen als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen in der Arbeitswelt zunimmt. Psychische Belastungen führen nicht nur zu psychischen Störungen und Erkrankungen, sondern verstärken auch andere Erkrankungen.
Das ASchG sieht bereits in der geltenden Fassung vor, dass Arbeitgeber bei der Präventivbetreuung neben Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern – je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation – sonstige geeignete Fachleute, insb. jedoch Arbeitspsychologen, zu ...