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Rechnungslegungsanspruch beim Ehegattenunterhalt
iFamZ 2022/117
Auch zwischen geschiedenen Ehegatten muss ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung über die für die Unterhaltsbemessung maßgebenden Umstände anerkannt werden. Die Stufenklage nach Art XLII EGZPO ist auch bei gesetzlichen Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten zulässig. Das Ziel der Rechnungslegung besteht darin, es dem Unterhaltsberechtigten zu ermöglichen, ein unbestimmtes Leistungsbegehren konkretisieren zu können, weshalb sein Rechtsschutzinteresse wegfällt, wenn der Stufenkläger sein Zahlungsbegehren schon vor der begehrten Rechnungslegung konkretisiert.
(…) Der Anspruch gem Art XLII Abs 1 Fall 1 EGZPO steht jedem zu, der gegen einen ihm aus materiell-rechtlichen Gründen zur Auskunftserteilung Verpflichteten ein bestimmtes Klagebegehren auf Leistung nur mit erheblichen Schwierigkeiten, die durch eine solche Abrechnung beseitigt werden können, zu erheben vermag, wenn dem Verpflichteten die Auskunftserteilung nach redlicher Verkehrsübung zumutbar ist (RIS-Justiz RS0106851). (…) Die Stufenklage nach Art XLII EGZPO ist auch bei gesetzlichen Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten zulässig (10 Ob 47/07w; RIS-Justiz RS0035020 [T1]; RS0122058).
(…) Eine or...