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ZVers 4, Juli 2024, Seite 222

Risikowegfall in der Rechtsschutzversicherung

RSS-E 26/24

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 68 VersVG ist, dass das versicherte Interesse gänzlich wegfällt; eine geringere Wahrscheinlichkeit des Versicherungsfalles genügt nicht. Ist in der Rechtsschutzversicherung eines Betriebs nicht nur eine ausschließliche Privatnutzung der ausschließlich betrieblich genutzten Fahrzeuge, sondern auch ein Lenkerrechtsschutz vereinbart, liegt kein völliger Interessewegfall vor.

R. hat per für sein eingetragenes Unternehmen nach Beratung durch einen Versicherungsagenten der Antragsgegnerin einen Rechtsschutzversicherungsvertrag ... abgeschlossen. Die Jahresprämie beträgt 102,29 €.

Als versichertes Risiko sind ein „Lenkerrechtsschutz inklusive Lenkervertragsrechtsschutz als Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft gemäß Art 18 ARB“ sowie ein „Fahrzeugrechtsschutz gemäß Art 17.1.1 ARB inklusive Fahrzeugvertragsrechtsschutz gemäß Art 17.2.4 ARB sowie Kfz-Versicherungsvertragsrechtsschutz für sämtliche von den versicherten Personen ohne gewerbliche Nutzung gehaltene Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, soweit sie auf eine versicherte Person zugelassen sind“, in der Polizze vom genannt.

Mit Schreiben vom erklärte der Versicheru...

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