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Rechtsschutzversicherung: Amtshaftungsanspruch wegen unvertretbar rechtswidriger Entscheidungen in einem Baumangelprozess von Bauherrenklausel umfasst
Art 7.1.5 ARB 2009
1. Die Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs wegen behauptetermaßen unvertretbar rechtswidriger Entscheidungen der Gerichte in einem Baumangelprozess ist vom Risikoausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Errichtung bzw baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Grundstücken, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder von ihm erworben werden (Art 7.1.5 ARB 2009), umfasst.
2. Umfasst eine darüber hinausgehende „spezielle Deckung des Bauherrn“ in Zivilprozessen nur die Kosten für das Berufungs- und Revisionsverfahren, ist dies im Lichte von § 6 Abs 3 KSchG, § 864a und § 879 Abs 3 ABGB unbedenklich.
Zwischen den Streitteilen besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2009) und die Sonderbedingungen für die Rechtsschutzversicherung (SRB) Nr 267 („Premiumpaket“) zugrunde liegen.
Die ARB 2009 lauten auszugsweise:
„Artikel 7 – Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher ...