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Grenzen der nachgelagerten Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Altersvorsorgesystemen („401(k) pension plan“)
EStG § 22 Nr. 5 Satz 1, Satz 2, Satz 14; DBA-USA Art. 18A
1. Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan „401(k) pension plan“ sind sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG.
2. Die Einkünfte sind nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen zu besteuern, sofern der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung unterlag, so dass die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten steuerrechtlichen Freistellungen oder sonstigen Förderungen von Beiträgen nicht gewährt werden konnten.
3. Die Regelungen in § 22 Nr. 5 Sätze 1 und 2 EStG ermöglichen weder nach ihrem Wortlaut noch im Wege rechtsfortbildender Analogie, die nach US-amerikanischem Steuerrecht während der Ansparphase tatsächlich gewährte Freistellung der Beiträge in den „401(k) pension plan“ zum Anlass zu nehmen, die Leistungen hieraus im Inland nachgelagert zu besteuern.
BFH Urt. - X R 29/18 - ECLI:DE:BFH:2020:U.281020.XR29.18.0
Das Problem: Der Fall betrifft ein Szenario, das in der Praxis häufig vorkommt. Ein Arbeitnehmer arbeitet in den USA und nimmt dort an einem von seinem Arbeitgeber aufgelegten US-amerikanischen Altersvorsorgeplan (hier einem 401(k)-Plan) teil. Im vorliegende...