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„Vor einer Nebelwand kann man auch stehenbleiben, statt hineinzufahren“
Univ.-Prof. Dr. Thomas Ratka, LL.M. im Interview über die Lehren, die aus der SIGNA-Pleite zu ziehen sind, über Transparenz, Überregulierung und neue Formen der Haftung.
Kurzbiografie
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Univ.-Prof. Dr. Thomas Ratka, LL.M., Wiener des Jahrgang 1973, ist Professor für Unternehmens- und Europarecht sowie Leiter des Departments für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen der Universität für Weiterbildung Krems. Dort ist er ua für das Zertifikatsprogramm „Professionelle Aufsichtsrats- und Gremientätigkeit“ verantwortlich. Ratka hat Rechtswissenschaften (Dr. iur., 2001) und Geschichte (Dr. phil., 2004) an der Universität Wien studiert sowie die Postgraduate-Studien International Tax Law (WU Wien) und Europäisches Wirtschaftsrecht (Donau-Universität Krems) absolviert. Forschungsaufenthalte an der Bucerius Law School, am Max-Planck-Institut und am EHI führten ihn nach Hamburg bzw Florenz.
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Kommenda: Welche Lehren sollte man aus der SIGNA-Pleite im Unternehmensrecht ziehen?
Ratka: Es wurden im Rechnungslegungsrecht anscheinend Regelungslücken geschickt ausgenützt. Dass als Holding eines Milliardenkonzerns eine „kleine“ GmbH stehen kann, die sich gegenüber ...