Praxishandbuch FlexCo | FlexKapG
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1307. Rechtsstellung der Gesellschafter
7.1. Allgemeines
Für die Rechtsstellung der Gesellschafter einer FlexCo sind weitgehend die Bestimmungen des GmbHG relevant (§ 1 Abs 2). Das FlexKapGG regelt nur wenige Besonderheiten.
Die speziellen neuen Regelungen, welche das FlexKapGG zusätzlich zum GmbHG kennt, werden in den jeweiligen Kapiteln behandelt. Hier wird nur allgemein auf die sonstigen Gesellschafterrechte eingegangen. Insb zur bedingten Kapitalerhöhung siehe Kapitel 8.4.1.4., zum genehmigten Kapital siehe Kapitel 8.4.1.5.
In der Folge wird nur auf die Rechte der (vollwertigen) Gesellschafter der FlexCo eingegangen. Die Rechte der Inhaber von Unternehmenswert-Anteilen, der sog Unternehmenswert-Beteiligten (§ 9), werden hingegen in Kapitel 6.2.2. behandelt.
7.2. Rechte der Gesellschafter
7.2.1. Allgemeines
Die Rechte der Gesellschafter werden in Vermögens- und Verwaltungsrechte unterteilt. Daneben gibt es auch weitere allgemeine Mitgliedschaftsrechte.
Die Rechte der Gesellschafter können – wie es die gesetzliche Ausgangslage ist – „gleich“ zwischen den Gesellschaftern verteilt sein oder es können im Gesellschaftsvertrag einzelnen Gesellschaftern oder einer Gruppe von Gesellschaftern bestimmte Vorteile (oft spricht man v...