Zwick (Hrsg)

Praxishandbuch FlexCo | FlexKapG

Ein How-to für Gründer:innen

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4968-9

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Praxishandbuch FlexCo | FlexKapG (1. Auflage)

S. 253. Gesellschaftsvertrag

3.1. Rechtsnatur

Die FlexCo wird mangels spezieller Vorschriften im FlexKapGG wie die GmbH durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags errichtet. Bei Gründung durch einen einzigen Gesellschafter wird der Gesellschaftsvertrag als Errichtungserklärung bezeichnet. In der Praxis finden sich häufig auch die Begriffe „Satzung“ oder „Verfassung“ der Gesellschaft.

Der Gesellschaftsvertrag erfüllt unterschiedliche Funktionen. Er regelt die schuldrechtlichen Beziehungen der Gesellschafter untereinander sowie die Organisation der Gesellschaft und die Beziehung zwischen dieser und den Gesellschaftern. Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags (und der Eintragung im Firmenbuch) entsteht die juristische Person.

Eine Errichtungserklärung regelt nur die Rechte und Pflichten des einzigen Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft und deren Organisation.

Als Verfassung der Gesellschaft bindet der Gesellschaftsvertrag auch künftige Gesellschafter der FlexCo. Ein ausdrücklicher Beitritt oder gesonderter Vertrag mit neuen Gesellschaftern ist dazu nicht erforderlich, vielmehr unterliegen neue Gesellschafter ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Geschäftsanteils dem Gesellschaftsvertrag...

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