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ISR 9, September 2021, Seite 352

Grundsätze gelten auch zwischen inländischem Besitz- und ausländischem Betriebsunternehmen

Christian Herbst und Ruben Kunert

§ 12S 1 AO, § 14S 1 AO, § 8b Abs. 5 KStG2002, § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 1 EStG 2009, § 15 Abs. 2 EStG 2009, § 9 Nr. 3 GewStG2002, Art. 5 Abs. 1 DBA NLD 1959, Art. 13 Abs. 1 DBA NLD 1959, Art. 13 Abs. 4 DBA NLD 1959, Art. 13 Abs. 5 DBA NLD 1959, Art. 20 DBA NLD 1959, KStG VZ 2012, EStG VZ 2012, GewStG VZ 2012

Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet. (Rz. 21) (Rz. 24) (Rz. 25)

BFH Urt. - I R 72/16 - ECLI:DE:BFH:2020:U.171120.IR72.16.0

Das Problem: Dem Judikat des I. Senats lag eine grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung im Outboundfall zugrunde. Eine gemeinnützige rechtsfähige Stiftung mit Sitz im Inland verpachtete ein in den Niederlanden belegenes Grundstück an ihre gewerblich tätige niederländische Tochterkapitalgesellschaft (nachfolgend „BV“). Im Streitjahr (2012) schüttete die BV eine Dividende an die Stiftung aus.

Strittig war die Besteuerung der Dividenden. Sowohl das Finanzamt als auch die Vorinstanz (FG Köln) sahen die VereinS. 353nahmung der Dividende im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (§ 14 AO) unter Anwendung des Rechtsinstitutes der Betriebsaufspaltung als gegebe...

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