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ASoK 7, Juli 2024, Seite 255

Rahmenbedingungen für Workation

Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

Andreas Gerhartl

Die Veränderungen der Arbeitswelt, insbesondere die zunehmende Digitalisierung, fördern auch neue Arten der Erbringung der Arbeitsleistung zutage. Eine dieser Erscheinungsformen ist unter dem Titel „Workation“ geläufig. Hier soll der Frage nachgegangen werden, was sich unter dieser Begrifflichkeit verbirgt und welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für deren Umsetzung zur Verfügung stehen.

1. Einleitung

Die Bezeichnung „Workation“ verbindet die englischen Begriffe „work“ (Arbeit) und „vacation“ (Urlaub). Es handelt sich dabei um keine rechtliche Definition, sondern eine genuine Wortschöpfung im Rahmen des allgemeinen (Anglizismen inkludierenden) Sprachgebrauchs. Im Allgemeinen wird darunter sowohl das Arbeiten in einer Urlaubsdestination (zB am Meer, in den Bergen oder am See) als auch eine Reise zum Zweck des Urlaubsverbrauchs, um im Anschluss daran zu arbeiten (oder umgekehrt), verstanden. Diese Kombination von Freizeit und Arbeit kann sowohl im Inland als auch außerhalb Österreichs stattfinden. Workation wird als eine (von etlichen) Erscheinungsform(en) des New-Work-Konzepts, das unterschiedliche Ausprägungen annehmen kann, betrachtet. Die Erbringung der Arbeitsleistung wird ...

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