Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Zuordnung von Beteiligungen zu Betriebsstätten im DBA-Recht
Eine Bestandsaufnahme zum aktuellen Meinungsstand
Die Frage der Zuordnung von Beteiligungen zu Betriebsstätten weist eine bewegte Historie auf. Nachfolgend soll daher diese Thematik einer kritischen Beleuchtung zugeführt werden, wobei auch auf die historischen Entwicklungen Bezug genommen wird.
1. Problemaufriss
Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Betriebsstätten hat im Recht der DBA in mehrfacher Hinsicht einen maßgeblichen Einfluss auf die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten. So können etwa die Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung beweglichen Vermögens (Art 13 Abs 2 OECD-MA) ebenso wie die Besteuerung des beweglichen Vermögens selbst (Art 22 Abs 2 OECD-MA) nur dann im anderen Vertragsstaat erfolgen, wenn das bewegliche Vermögen „Betriebsvermögen“ einer im anderen Vertragsstaat belegenen Betriebsstätte darstellt und somit dieser zuzuordnen ist. Darüber hinaus ist die Zuordnung von Wirtschaftsgütern aber auch im Rahmen der Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte und somit für die Anwendung von Art 7 OECD-MA von immanenter Bedeutung, zumal aus der Zuordnung von Wirtschaftsgütern eine unmittelbare Auswirkung auf die Allokation des (laufenden) Unternehmensgewinns zum Stammhaus bzw zur...