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SWK 19, 5. Juli 2024, Seite 930

Mediations- und Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen

Zur wirksamen Vereinbarung von Schiedsgerichtsbarkeit oder Mediation

Johannes Reich-Rohrwig

Zwei aktuelle Entscheidungen des OGH sollten Anlass dafür sein, Gesellschaftsverträge mit Schiedsgerichts- oder Mediationsvereinbarungen einer Überprüfung zu unterziehen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

1. Allgemeines

Gesellschaftsverträge enthalten immer wieder Schiedsklauseln, also die Vereinbarung, Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis nicht durch das staatliche Gericht, sondern durch ein aus einem oder mehreren Schiedsrichtern bestehendes Schiedsgericht entscheiden zu lassen.

Der Hintergrund für die Vereinbarung eines Schiedsgerichts ist meist, dass die Gesellschafter durch die Auswahl von rechtlich und wirtschaftlich versierten Schiedsrichtern eine bessere, lebensnähere Entscheidung erwarten als von Richtern staatlicher Gerichte. Letztere sind ja mit Unternehmen, mit Fragen der Unternehmensführung und mit Gesellschafterkonflikten tendenziell weniger vertraut. Als weiteres Argument für die Vereinbarung von Schiedsgerichten wird häufig ins Treffen geführt, dass beim Schiedsgericht die Verfahrensdauer kürzer ist, also der Schwebezustand, der durch den Gesellschafterkonflikt hervorgerufen wird, verkürzt und rascher beendet werden kann.

Die Nachteile, die mit Schiedsve...

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