Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerliche Neuerungen für Kleinunternehmer
Erster Überblick über die geplanten Änderungen mit Inkrafttreten ab 1. 1. 2025
Im Rahmen des derzeit als Regierunsvorlage vorliegenden Abgabenänderungsgesetzes 2024 sollen die inländische Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht neu geregelt sowie die Richtlinie (EU) 2020/285 in österreichisches Recht umgesetzt werden. Die Regelungen sollen ab in Kraft treten und erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte angewendet werden, die nach dem ausgeführt werden bzw sich ereignen. Die Neuerungen sind grundsätzlich zu begrüßen, weil sie einerseits die Kleinunternehmerregelung praxisfreundlicher machen sowie Verwaltungsaufwand reduzieren und andererseits die Möglichkeit zur Befreiung auf den gesamten EU-Raum ausweiten. Es bleiben jedoch auch umsatzsteuerliche Entlastungsmöglichkeiten ungenützt, die der EU-Rechtsrahmen zulassen würde. Dieser Beitrag vergleicht das bestehende Recht mit den geplanten neuen Regelungen und gibt einen Ausblick auf die Zeit nach dem .
1. Änderungen in § 6 Abs 1 Z 27 UStG
Nach aktueller Rechtslage sind Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG von Unternehmen, die im Inland ihr Unternehmen betreiben, bis inklusive 35.000 Euro im Veranlagungszeitraum umsatzsteuerfrei. Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraums von fünf Kalenderjahr...