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SWI 7, Juli 2024, Seite 376

Anpassung der Stundungszinsen

, 2024-0.339.113, BMF-AV 2024/81.

Ab betragen die Stundungszinsen gemäß § 212 Abs 2 BAO 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wirksamkeit ab
Basiszinssatz
Stundungszinsen
Aussetzungszinsen
Anspruchszinsen
Beschwerdezinsen
Umsatzsteuerzinsen
3,88 %
5,88 %
5,88 %
5,88 %
5,88 %
5,88 %
3,88 %
8,38 %
5,88 %
5,88 %
5,88 %
5,88 %

Dieser Erlass ersetzt den , 2023-0.665.675.

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