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Gruppenbesteuerung bei beschränkt steuerpflichtigem Gruppenträger ohne inländische Zweigniederlassung
Group Taxation for a Group Parent Subject to Limited Tax Liability Without a Domestic Branch
In a recent decision, the Austrian Administrative Court commented on an application to form a tax group between two domestic sister companies with a foreign group parent without a branch in Austria. In its decision, the court confirmed that the Austrian branch requirement is contrary to EU law.
I. Überblick
§ 9 Abs 3 TS 4 KStG sieht als Anwendungsvoraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe mit einer ausländischen EU-/EWR-Kapitalgesellschaft als Gruppenträgerin unter anderem vor, dass die ausländische Körperschaft über eine im Firmenbuch eingetragene inländische Zweigstelle verfügt. Das BFG hat in dieser Anwendungsvoraussetzung für die Gruppenbesteuerung eine unionsrechtswidrige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit gesehen.
Nunmehr hatte sich der VwGH in seinem Erkenntnis vom , Ro 2023/13/0018, mit der Thematik zu befassen; er bestätigt die Europarechtswidrigkeit der Anforderung an die Zweigniederlassung. Die vom BFG erkannte Umsetzungsregelung und Ergebniszurechnung der einbezogenen Gruppenunternehmen wird vom VwGH allerdings als rechtswidrig abgelehnt.
II. Grundregeln der Gruppenbesteuerung
Die österreichische Gruppenbesteuerung gemäß § 9 KStG hat als Zweck, einen Ergebnisausgleich z...