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Steuerliche Aspekte im Zusammenhang mit Serviced Apartments
Was ist steuerlich bei der Nutzungsüberlassung von sogenannten Serviced Apartments zu beachten?
Die (befristete) Nutzungsüberlassung von sogenannten „Serviced Apartments“ ist sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur ertrag- und umsatzsteuerlich nicht abschließend geklärt. Dieser Beitrag gibt Auskunft darüber, wie die im Rahmen von Serviced Apartments erbrachten Leistungen ertrag- und umsatzsteuerlich zu qualifizieren sind und welche abgabenrechtlichen Auswirkungen damit verbunden sind.
1. Überblick
Viele Immobilienentwickler in Österreich setzen zunehmend auf die Errichtung sogenannter „Serviced Apartments“. Hierbei handelt es sich um voll eingerichtete Wohn- und Schlafräume, die überwiegend für einen befristeten Zeitraum von bis zu einem Jahr zur Nutzung überlassen werden. Auch längere Nutzungsdauern sind denkbar. In der Regel sind Serviced Apartments mit einer Küche (inklusive Besteck, Geschirr, Küchenutensilien), Wohn- und Schlafmöbeln (inklusive Bettwäsche und Handtüchern) sowie einem TV ausgestattet. Darüber hinaus werden regelmäßig nachfolgende Nebenleistungen durch den grundstücksbesitzenden Apartmentanbieter direkt an den Nutzer erbracht:
Nutzungsüberlassung der Einrichtung;
Lieferung von Strom, Wasser, Heizung;
TV- und Internet-Anschluss;
(optionaler) Reinigungs- und...