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immo aktuell 3, Juni 2024, Seite 79

Der aktuelle Fall

Gestaltungsüberlegungen bei der Nachfolgeplanung

Anna-Theresa Petrikovics und Florian Petrikovics

Immer wieder stellt sich die Frage, wie das eigene Vermögen nach dem Ableben verteilt werden soll. Insbesondere bei Patchwork-Konstellationen ergibt sich öfters der Wunsch, dass gewisse Vermögenswerte nur an gewisse Nachkommen gehen sollen. IZm Eigentumswohnungen gelten jedoch ex lege Anwachsungsrechte, die gegen den Willen der Erblasser wirken können. Umso wichtiger ist die Beschäftigung mit diesem Thema zu Lebzeiten.

1. Sachverhalt

Herr X und Frau Y sind die Kinder von Frau A. Frau A ist verheiratet mit Herrn B. Herr B hat ein Kind aus erster Ehe (Frau Z). Frau A und Herr B sind gemeinsam Eigentümer einer Eigentumswohnung.

Herr X und Frau Y wünschen sich zur besseren Nachfolgeplanung einen Überblick der erbrechtlichen Rechtslage und allfälliger Gestaltungsspielräume.

2. Basisvariante gesetzliche Erbfolge

2.1. Gesetzliche Erbfolge

Sofern kein rechtsgültiges Testament vorliegt, kommt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner ein Drittel der Verlassenschaft erbt und allfällige Kinder gemeinsam zwei Drittel der Verlassenschaft erben. Wenn ein Testament erstellt wurde, kann die gesetzliche Erbfolge eingeschränkt werden, wobei der Erbt...

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