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GesRZ 3, Juli 2024, Seite 169

Kryptowerte im Sachenrecht

Eine rechtsvergleichende Perspektive

Eva Micheler

Der vorliegende Beitrag behandelt aus rechtsvergleichender Perspektive die digitalen Werte im englischen Privatrecht.

I. Einleitung

Wie die Effektenwertpapiere des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts sind Kryptowerte eine technologische Erfindung, die sich am Markt etabliert hat. Damals wurden im deutschen Sprachraum zur Finanzierung der napoleonischen Kriege fungible Anleihen ausgegeben, die in auf den Inhaber lautenden Papieren abgebildet waren und unter den Anlegern zirkulieren sollten. Es war nicht klar, wie diese Instrumente aus zivilrechtlicher Sicht zu behandeln waren.¦Von Gönner beklagte zB im Jahr 1826, dass Staatspapiere au porteur¦„entstanden und gebildet worden [sind], wie es Zeit und Umstände, Zufall oder Convenienz wollten“, jedoch „unbekümmert um die daraus für den Verkehr entspringenden Rechtsverhältnisse.“ Man stellte Staatsschuldscheine in verschiedener Art und Weise aus und war bedacht, „dafür das Geld zu erhalten: was dann daraus im bürgerlichen Verkehr werde, das überließ man dem Schicksal, und sah den Bewegungen mit großer Gleichgültigkeit zu, als ob es sich nicht um Millionen, nicht um sehr verwickelte Rechtsverhältnisse, nicht um Fragen handle, von welchen,...

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