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Kryptowerte und Tokenisierung nach österreichischem Privatrecht
Der vorliegende Beitrag beleuchtet Kryptowerte und deren Einsatzmöglichkeiten für die Tokenisierung aus der Perspektive des österreichischen Privatrechts. Dabei ist zu beachten, dass viele Fragen noch gerichtlich unbeantwortet sind und eine gesetzliche Klärung bislang aussteht. Es wird daher der Meinungsstand in Österreich zu zentralen Fragen der Kryptowerte referiert und – wo passend – mit eigenen Kommentaren versehen.
I. Aktueller Stand des österreichischen Kryptorechts
Zu Beginn soll ein kurzer Überblick über den aktuellen Stand der heimischen Kryptogesetzgebung gegeben werden, um die Einordnung von Kryptowerten im österreichischen Recht zu erleichtert. Dabei kann man die relevanten Normen in drei Gruppen teilen:
Zur ersten Gruppe gehören Regelungen, die unterschiedliche Arten von Kryptowerten explizit ansprechen. Dabei lässt sich auch die terminologische Entwicklung des Rechtsbereichs über die letzten Jahre nachvollziehen; gleichzeitig wird deutlich, dass der Gesetzgeber die unterschiedlichen Arten von Kryptowerten erkennt und nicht alle Formen gleichbehandelt. Den Beginn der heimischen Kryptogesetzgebung markiert der Begriff „virtuelle Währungen“ in § 2 Z 21 FM-GwG, der bekanntli...