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GesRZ 3, Juli 2024, Seite 139

Statements der Europäischen Kommission und der ESMA zur überarbeiteten MiFIR und MiFID II

Die Überarbeitungen der MiFIR durch die Verordnung (EU) 2024/791 sowie der MiFID II durch die Richtlinie (EU) 2024/790 sind mit in Kraft getreten, die neuen bzw überarbeiteten Level 2-Rechtsakte (Delegierte Verordnungen, technische Implementierungsstandards) jedoch noch nicht. Die Europäische Kommission und die ESMA haben daher Statements zum Umgang mit dem Übergangszeitraum veröffentlicht.

Solange die neuen bzw überarbeiteten delegierten Rechtsakte noch nicht erlassen wurden, sollen grundsätzlich die bisherigen Level 2-Rechtsakte angewendet werden. Da aber delegierte Rechtsakte häufig nicht losgelöst von den Level 1-Rechtsakten betrachtet werden können, sollen in diesen Fällen weiterhin die bisherigen Level 1-Rechtsakte zur Anwendung kommen. Die ESMA möchte in den kommenden Wochen weitere Leitlinien zu konkreten Fragen bezüglich des Übergangszeitraums veröffentlichen.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler
Dr. Thomas Barth ist Leiter der Geschäftsstelle der ÜbK. Mag. Benedikt Hirschler ist Universitätsassistent (prae doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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