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GesRZ 3, Juli 2024, Seite 138

FMA schafft Rechtsrahmen für sichere elektronische Prospekteinreichung und ‑billigung

Die FMA hat am die Secure Electronic Prospectus Portal-Verordnung (SEPP-V) erlassen, mit welcher die regulatorischen Grundlagen für die vollelektronische Einreichung und Billigung von Kapitalmarktprospekten ab 2025 ermöglicht werden soll. Die SEPP-V soll die technischen Aspekte regeln, die erforderlich sind, um einen Kapitalmarktprospekt zweifelsfrei einem Einreicher und einem Emittenten zuzuordnen. Durch das Secure Electronic Prospectus Portal wird der Prospekteinreicher seine Identität elektronisch nachweisen und den Prospekt digital authentifizieren können. Die FMA soll nach einer erfolgreichen Prüfung einen elektronischen Billigungsvermerk vorsehen können und den geprüften Kapitalprospekt dem Emittenten zur Veröffentlichung und der OeKB zur elektronischen Hinterlegung übermitteln.

Weitere Fortschritte in der Digitalisierung der FMA sollen auch in der neuen Verbraucherbeschwerde- und Anfrage-Datenbank (VERBA) ersichtlich sein. Durch dieses neue Tool soll der Informationsaustausch mit Verbrauchern durch die Verwendung von künstlicher Intelligenz beschleunigt werden.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler
Dr. Thomas Barth ist Leiter der Geschäftsstelle der...
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