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GesRZ 3, Juli 2024, Seite 135

COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz

Wie in dieser Rubrik berichtet, hat sich der VfGH in mehreren Entscheidungen mit dem ABBAG-Gesetz bzw mit der COFAG und den idZ erlassenen Richtlinien befasst. Er hat infolgedessen mehrere Bestimmungen des ABBAG-Gesetzes und Teile der als Verordnungen erlassenen Richtlinien, die die Auszahlung von Finanzhilfen durch die COFAG regeln, aufgehoben. Dies ua deshalb, weil nach Ansicht des VfGH die Voraussetzungen für eine Ausgliederung nur teilweise gegeben waren. Im Nationalrat langte nun ein Initiativantrag betreffend ein COFAG Sammelgesetz ein, mit dem ua das Bundesgesetz über die Neuordnung der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) erlassen werden soll.

Nach den Erläuterungen habe der BMF als Vertreter des Alleingesellschafters Bund der Geschäftsführung der ABBAG am und damit bereits vor dem Erkenntnis des VfGH den Auftrag erteilt, ein Abwicklungskonzept betreffend die COFAG auszuarbeiten. Das nunmehrige Gesetzesvorhaben beruhe darauf. Soweit die Aufgaben, die mit der Gewährung von COVID-19-Hilfen durch die COFAG verbunden sind, als „staatliche Privatwirtschaftsverwaltung“ iSd Art 20 Abs 1 B‑VG zu quali...

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