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Feststellungsbescheid nach Umwandlung mit Kürzung des Verlustvortrages
So im vorliegenden Fall eine errichtende Umwandlung gemäß §§ 1 ff Umwandlungsgesetz 1996 in der Weise erfolgte, dass das Vermögen einer Kapitalgesellschaft auf eine neu zu errichtende Kommanditgesellschaft übertragen wurde, bedurfte es der bescheidmäßigen Feststellung der Höhe des vortragsfähigen Verlustes durch Erlassung eines Feststellungsbescheides gemäß § 92 Abs 1 lit b BAO.
Bei betriebsführenden Körperschaften ist ein einzelner Teilbetrieb die kleinste Einheit, der Verluste zuzurechnen sind. Gibt es keine Teilbetriebe, ist der einzelne Betrieb die kleinste Einheit, der Verluste zuzurechnen sind. Einzelne Wirtschaftsgüter, die zu einem Betrieb oder Teilbetrieb gehören, sind hingegen keine Verlustzuordnungseinheiten.
Nach der Rechtsprechung des VwGH handelt es sich bei Gastronomieunternehmungen wie Caféhäuser, Hotels und Konditoreien um ortsgebundene Tätigkeiten; ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen sind das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung, nicht jedoch das Warenlager und das Personal. Ortsgebundene Tätigkeiten zählen daher nicht zu den kundengebundenen Tätigkeiten, bei denen der Kundenstock betriebswesentlich ist.
Demgemäß ist hinsichtlich der Beendigung des Pachtvertrages und damit der Tätigkeit eines Bio-Gesundhei...