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NoVA-Pflicht eines Basisfahrzeuges mit abnehmbarem Wohncontainer als Wohnmobil
Konkurrenz zwischen Lieferung und erstmaliger Zulassung im Inland
Entscheidung: RV/6100360/2022; Revision zugelassen.
Norm: §§ 1 Z 1 und Z 3, 2 Z 2 NoVAG 1991.
Die NoVA-Pflicht aufgrund der erstmaligen Zulassung im Inland (§ 1 Z 3 lit a NoVAG 1991) setzt voraus, dass an diesem Tag ein Kraftfahrzeug iSd § 2 NoVAG 1991 zugelassen wurde.
Solange die Erstzulassung im Inland kausal mit der inländischen Lieferung des Fahrzeuges durch einen Unternehmer zusammenhängt und in einem gewissen chronologischen Nahebereich zur Lieferung erfolgt, bleibt es bei der NoVA-Pflicht des liefernden Unternehmers für die Lieferung, auch wenn ihr die erstmalige Zulassung chronologisch vorausgeht.