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Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Richtlinie 90/435/EWG – Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten – Art. 4 und Art. 7 Abs. 2 – Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden
RL 90/435/EWG Art. 4 Abs. 1, Art. 7
Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine Muttergesellschaft bei der Weiterausschüttung von durch ihre Tochtergesellschaften ausgeschütteten Gewinnen an ihre Anteilseigner einen Steuervorabzug schuldet, der zur Gewährung einer Steuergutschrift führt, wenn diese Gewinne nicht mit dem allgemeinen Satz der Körperschaftsteuer besteuert wurden, sofern die aufgrund dieses Vorabzugs geschuldeten Beträge über die in Art. 4 Abs. 2 dieser Richtlinie vorgesehene Obergrenze von 5 % hinausgehen. Eine solche Regelung fällt nicht unter Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 90/435.
- ECLI:EU:C:2022:378
Das Problem: Bis einschließlich 2004 sah das französische Steuerrecht ein kompliziertes Regelungssystem zur Besteuerung von Dividenden in einer Beteiligungskette vor. Ausschüttungen einer (französischen oder ausländischen) Tochtergesellschaft wurden danach auf Ebene der französischen Muttergesellschaft im Ergebnis zu 95 % steuerfrei gestellt...