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GloBE-Ergebnisermittlung und Auswirkungen auf die ETR
Nach dem EU‑Richtlinienentwurf „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union“ sollen Konzerne mit Umsätzen von mindestens 750 Mio. Euro einer globalen Mindeststeuer (GloBE) von 15 % unterliegen. Wird die Unternehmensgruppe in einem Steuerhoheitsgebiet, in dem sie Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten unterhält, effektiv geringer besteuert, soll das Besteuerungsniveau über sog. Ergänzungssteuern auf das Mindestniveau hochgeschleust werden. Der maßgebliche effektive Steuersatz (ETR) in der jeweiligen Jurisdiktion ist ausgehend von Steueraufwandspositionen und Jahresergebnis gemäß der für die Konzernrechnungslegung zu erstellenden Handelsbilanzen („Handelsbilanz II“) zu berechnen. Zur Überleitung auf die maßgebliche ETR sehen die GloBE-Regelungen zahlreiche Korrekturen dieser Ausgangsgrößen vor. Nachfolgender Beitrag befasst sich mit wesentlichen Anpassungen im Rahmen der GloBE-Ergebnisermittlung und stellt die Auswirkungen auf die ETR anhand von Fallbeispielen dar.
Nach dem EU‑Richtlinienentwurf „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union“ sollen Konzerne mit ...