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ASoK 10, Oktober 2012, Seite 362

Wahlmöglichkeiten für Begünstigte von Pensionskassen und betrieblichen Kollektivversicherungen

Mehr Flexibilität und Möglichkeit zur Vorwegbesteuerung

Thomas Hassler

Das 1. Stabilitätsgesetz 2012 (1. StabG 2012), BGBl. I Nr. 22/2012, hat im PKG für Pensionskassenbegünstigte mit hohen Rechenzinsen die Möglichkeit einer Vorwegbesteuerung eingeführt. Ergänzt durch weitere Novellen, insb. von BPG, PKG und VAG, werden für Modelle von Pensionskassen und betrieblichen Kollektivversicherungen eine Reihe von Wahlmöglichkeiten und mehr Flexibilität geschaffen.

1. Ausgangssituation

Mit der Einführung des Pensionskassensystems (PKG) und des BPG im Jahr 1990 reagierte der Gesetzgeber auf die weitverbreiteten direkten Leistungszusagen, die vor allem im staatsnahen Bereich für wirtschaftliche Herausforderungen sorgten und einen neuen gesetzlichen Rahmen für kollektive Vorsorgeinstrumente erforderten. Das Ende der Hochzinsphase der Jahrtausendwende bereitete bei der Pensionskalkulation durch zugrunde liegende hohe Rechnungszinse erstmals Probleme.

Im Jahr 2005 wurde mit nahezu deckungsgleichen steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen das Institut der betrieblichen Kollektivversicherung – eine klassische Gruppenrentenversicherung – als Variante mit höherem Sicherheitsgrad geschaffen.

Der neue Durchführungsweg ergänzte die Pensionskassenlösung, ohne eine direkte Wechselmög...

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