Freie Berufe und Sozialversicherung
1. Aufl. 2015
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I. S. 282Einleitung
Zahlungen von Abfertigungen an Arbeitnehmer unterliegen im Bereich der Lohnabgaben zahlreichen Begünstigungen. Im Sozialversicherungsrecht sind Abfertigungszahlungen zur Gänze von der Beitragspflicht befreit (§ 49 Abs 3 Z 7 ASVG). Im Steuerrecht sind die in § 67 Abs 3 und § 67 Abs 6 EStG geregelten Begünstigungen für insbesondere gesetzliche, kollektivvertragliche, vertragliche und freiwillige Abfertigungen anzuführen.
Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsbegünstigungen ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Seit Jahrzehnten finden sich in den Lohnsteuerrichtlinien des Bundesfinanzministeriums Aussagen zur Steuerbegünstigung von Abfertigungen, die ausbezahlt werden, ohne dass das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis endgültig beendet wird oder anders gesagt: Das Arbeitsverhältnis wird zwar formal aufgelöst, doch ist von beiden Arbeitsvertragsparteien eine Fortsetzung der Zusammenarbeit – wenn auch unter neuen Bedingungen – geplant.
Dem Vernehmen nach kamen die Aussagen zum Thema Abfertigungen bei Gehaltsänderungen deswegen in die Lohnsteuerrichtlinien, um die Sanierung von Unternehmen in der Verstaatlichten Industrie zu erleichtern. Offenbar waren damals Vereinbarungen zu Entgelthe...