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Wolfgang Höfle/Hannes Mitterer

Freie Berufe und Sozialversicherung

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3318-3

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Dokumentvorschau
Freie Berufe und Sozialversicherung (1. Auflage)

I. S. 48Einleitung

Mit Inkrafttreten der 14. Ärztegesetz-Novelle mit ist es Ärzten und Zahnärzten erlaubt, Gruppenpraxen nicht mehr nur in Form von Offenen Gesellschaften (OG), sondern auch als Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) zu führen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Rechtsform der GmbH für Ärzte zwar nicht ausgeschlossen, wenn diese etwa für Apparate- und Gerätegemeinschaften gegründet worden ist. Aber erst die Öffnung der GmbH auch für die ärztliche Berufsausübung macht diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht besonders interessant, wenn so gesellschaftsrechtliche, berufsrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte aufeinander treffen. Nur von diesen GmbHs, bei denen die Gesellschaft selbst Berufsträgerin ist, wird in der Folge die Rede sein. Die folgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Ärzte bzw Ärzte-GmbHs als auch auf Zahnärzte bzw Zahnärzte-GmbHs.

Zunächst gehe ich darauf ein, wer überhaupt Gesellschafter einer Ärzte-GmbH sein kann. In der Folge stelle ich die Sozialversicherungsverhältnisse der freiberuflich selbständigen Ärzte dar und gebe einen Überblick über die allgemeine sozialversicherungsrechtliche Einstufung v...

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