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Barta/Radner/Rainer/Scharnreitner (Hrsg.)

Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht

1. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1477-9

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Dokumentvorschau
Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht (1. Auflage)

S. 4961. Einleitung

Im Zuge der Konsolidierungspolitik der öffentlichen Haushalte, auf Grund des Zieles einer flexibleren Handhabung von Verwaltungsaufgaben, aber auch aus ideologischen Gründen („Mehr privat, weniger Staat“) wurden in den letzten Jahren auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene vielfältigste Ausgliederungen vorgenommen; dienstrechtlich wurde dabei für die hier interessierende Gruppe der Beamten die Rechtstechnik von „Zuweisungsgesetzen“ des Bundes oder der Länder (gestützt auf die Kompetenztatbestände von Art 10 Abs 1 Z 16 bzw Art 21 Abs 1 B-VG) gewählt.

Da nach der Bestimmung des § 33 Abs 1 ArbVG die Betriebsverfassung als II. Teil des ArbVG (Bundeskompetenz gem Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG) grundsätzlich Betriebe aller Art erfasst, führen Ausgliederungen in Betriebe idR dann zur Anwendbarkeit des II. Teiles des ArbVG, wenn die Ausgliederungsgesetze als leges speciales nicht Durchbrechungen bzw Modifikationen dieses Grundsatzes regeln (was allerdings dem Landesgesetzgeber – jedenfalls in Bezug auf Landesbedienstete – gem Art 21 Abs 2 B-VG verfassungsrechtlich verwehrt ist). Auf Grund des weiten Arbeitnehmerbegriffes des § 36 Abs 1 ArbVG, wonach es grundsätzlich nur auf ein faktisches Beschäftigungsverhältnis, das durch persönliche Abhängigkeit gegenüber dem Betriebsinhaber gekennzeichnet ist, im Ra...

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