Praxishandbuch Restrukturierungsordnung I ReO
1. Aufl. 2022
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S. 333XII. Steuerliche Aspekte der Restrukturierung
Dietmar Aigner
1. Restrukturierung und Abgabenverfahren
Die ReO sieht für Restrukturierungsverfahren für antragsberechtigte unternehmerische Schuldner grundsätzlich die Eigenverwaltung bei Umsetzung des Restrukturierungsplanes vor. Das bedeutet, dass die betroffenen Schuldner gem § 16 Abs 1 ReO im Restrukturierungsverfahren die Kontrolle über die Vermögenswerte und den Betrieb des Unternehmens behalten, soweit Aufgaben nicht dem Restrukturierungsbeauftragten übertragen werden. Gem § 16 Abs 2 ReO kann das Gericht – soweit dies zur Wahrung der Interessen betroffener Gläubiger erforderlich ist – dem Schuldner für die Dauer des Restrukturierungsverfahrens bestimmte Rechtshandlungen überhaupt oder doch ohne Zustimmung des Gerichts oder des Restrukturierungsbeauftragten verbieten. Das Gericht darf dem Schuldner jedoch nicht diejenigen Beschränkungen auferlegen, die einen Schuldner kraft Gesetzes im Konkursverfahren treffen würden.
Nachdem es im Restrukturierungsverfahren bei der Eigenverwaltung durch den Schuldner bleibt, hat die Umsetzung des Restrukturierungsplanes grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Abgabenverfahren und die abgabenrechtli...