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Aigner/Gerstberger/Mooseder/Zeitler

Praxishandbuch Restrukturierungsordnung I ReO

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4597-1

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Restrukturierungsordnung I ReO (1. Auflage)

S. 147III. Finanzierungen und Transaktionen

Thomas Zeitler

1. Zweck der Regelungen

Schuldnern, die wahrscheinlich insolvent sind (siehe I.4.2.), steht das Restrukturierungsverfahren offen. Dieses hat den Zweck, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und die Bestandfähigkeit zu sichern. Gelingt eine nachhaltige Restrukturierung, bleiben Fragen der Insolvenzanfechtung (§§ 27 bis 43 IO) außer Betracht. Wenn allerdings die Restrukturierung, aus welchem Grund auch immer, etwa weil die Gläubiger den Restrukturierungsplan nicht angenommen haben, nicht erfolgreich war, droht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Finanzierungen und Zahlungen, die zur Vorbereitung des Restrukturierungsverfahrens oder während der Dauer des Verfahrens gewährt bzw geleistet wurden, wären in der Regel nach § 27 ff IO anfechtbar.

Die ReO (§ 18) und die IO (§§ 36a und 36b) haben Regelungen für Ausnahmen von der Anfechtbarkeit geschaffen, wenn Finanzierungen und Zahlungen angemessen und notwendig sowie zur Realisierung der Restrukturierung erforderlich sind. Durch die Freistellung von Finanzierungen und Zahlungen von der Anfechtung wegen mittelbarer Nachteiligkeit (§ 31 Abs 1 Z 3 IO) bzw von Transaktionen überhaupt von der Anfechtung wegen Kennt...

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