Praxishandbuch Restrukturierungsordnung I ReO
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 105II. Der Restrukturierungsbeauftragte
Thomas Zeitler
1. Allgemeines
Der Restrukturierungsbeauftragte erfüllt in jedem Restrukturierungsverfahren eine wichtige Funktion. Er ist weder Verwalter des Vermögens des Schuldners noch Berater des Schuldners, weil dieser im Restrukturierungsverfahren die Eigenverwaltung behält. In manchen Konstellationen steht der Restrukturierungsbeauftragte dem Schuldner zur Seite (siehe II.3.3.1.), in manchen dem Schuldner und den Gläubigern (siehe II.3.3.2.), jedoch nicht als Interessenvertreter, sondern als unabhängiger Experte, der unter der Aufsicht des Gerichts steht. Auch gegenüber dem Gericht tritt der Restrukturierungsbeauftragte als Experte auf; seine Aufgaben sind denen eines Sachverständigen ähnlich.
Zum Restrukturierungsbeauftragten werden Personen bestellt, die hohe Expertise und große Erfahrung im Insolvenz- und Sanierungsrecht haben. Dies ist gerechtfertigt, zumal der Restrukturierungsbeauftragte hauptsächlich die Aufgabe hat, Informationen, die der Schuldner im Restrukturierungsverfahren erteilt, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Allein die Beantwortung der Frage nach der Angemessenheit der Höhe einer in einem Restrukturierungspla...