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ASoK 7, Juli 2016, Seite 279

Feststellungsinteresse nach § 54 Abs 1 ASGG bei während des Verfahrens eingetretener Änderung der Rechtslage

1. Im Zusammenhang mit einer hier fraglichen Altersdiskriminierung bei den Entgeltbedingungen kommt es nicht allein auf den Zeitpunkt der erstmaligen Festsetzung des Entgelts (hier: der erstmaligen Berechnung des Vorrückungsstichtages), sondern vielmehr auf die vom Klagebegehren betroffenen Entgeltperioden an. Es liegt somit ein Dauersachverhalt vor.

2. Das hier erhobene Feststellungsbegehren trifft keine Unterscheidung nach einzelnen Entgeltperioden. Das Begehren soll somit sämtliche Bedienstete erfassen, deren Vorrückungs S. 280 stichtag bisher nach § 3 Bundesbahn-Besoldungsordnung 1963, BGBl 1963/170, bzw § 35 der allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen (AVB) bestimmt wurde. Dieses kann daher von vornherein nur Erfolg versprechend sein, wenn eine e...

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