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Caroline Heber/Daniela Hohenwarter-Mayr

Praxisfälle Steuerrecht 3

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3939-0

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Praxisfälle Steuerrecht 3 (1. Auflage)

1. S. 160Sachverhalt

Der deutsche Landkreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, erfüllt im Rahmen der öffentlichen Gewalt eine Reihe von Aufgaben, bspw ist er für die Straßenerhaltung zuständig. Hierfür bedient sich die Körperschaft in ihrem Wirkungsbereich eines Eigenbetriebes, der jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist.

Im Jahr 2008 erwarb der Landkreis diverse Gegenstände, ua Arbeitsmaschinen und Nutzfahrzeuge, die zu 97,35 % für die Erbringung hoheitlicher – und damit als nichtwirtschaftlich zu qualifizierende – Tätigkeiten, wie bspw infrastrukturelle Maßnahmen, verwendet wurden.

Diese Gegenstände wurden während des Verwendungszeitraums auch für mehrwertsteuerpflichtige Leistungen an Dritte (zB für den Winterdienst oder für Mäh- und Kehrarbeiten) genutzt. Die Gegenstände wurden somit zu 2,65 % zur Ausführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark wollte daher für diese Gegenstände einen anteiligen Vorsteuerabzug iHv 2,65 % geltend machen. Das deutsche Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug zur Gänze, weil die Gegenstände nicht gem § 15 Abs 1 Satz 2 des deutschen UStG (dUStG) zu mindestens 10 % für das Un...

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