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Caroline Heber/Daniela Hohenwarter-Mayr

Praxisfälle Steuerrecht 3

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3939-0

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Praxisfälle Steuerrecht 3 (1. Auflage)

1. S. 40Sachverhalt

Der Beschwerdeführer brachte im Streitjahr 2009 seinen (im Privatbesitz befindlichen) Hälfteanteil an einer österreichischen GmbH in eine zypriotische Gesellschaft ein. Hinsichtlich dieser als Veräußerung fingierten Einbringung beantragte er in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 die Nichtfestsetzung der Steuerschuld gem § 31 Abs 2 Z 2 zweiter Satz EStG 1988 idF vor dem BBG 2011. Seine erklärten anderen Einkünfte betrugen in Summe etwa EUR 30.000, die einbringungsbedingt entstehenden Veräußerungsgewinne rund EUR 2,350.000. Weiters erklärte er einen offenen Verlustabzug aus Vorjahren in Höhe von EUR 790.000.

Im Einkommensteuerbescheid zog das Finanzamt von dem Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von EUR 2,380.000 den vollen Verlustabzug ab, stellte das steuerbare Einkommen mit EUR 1,590.000 fest und errechnete die daraus resultierende Einkommensteuer unter Anwendung des Hälftesteuersatzes (§ 37 Abs 1 iVm Abs 4 Z 2 lit b EStG 1988 idF vor dem BudBG 2011) mit EUR 390.000. Nach Abzug desselben Betrages als „Nichtfestsetzung gem § 31 Abs 2 Z 2 EStG“ ergab sich daraus eine „festgesetzte Einkommensteuer“ von EUR 0.

In seiner Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid vertrat der Beschwerdeführer die Ansicht, der Verlustabzug dürfe di...

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