Praxishandbuch Due Diligence
1. Aufl. 2021
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S. 153. Funktion, Ziele und rechtliche Rahmenbedingungen einer Due Diligence
3.1. Hintergrund
Die Praxis, vor einem Unternehmens- bzw Anteilserwerb eine (rechtliche) Due Diligence durchzuführen, kommt aus dem US-amerikanischen Rechtssystem, in dem einen redlichen Verkäufer nur in beschränktem Maß Aufklärungspflichten sowie Haftungen für den Kaufgegenstand treffen, da der Grundsatz „caveat emptor“ („möge der Käufer sich in Acht nehmen“) gilt. Des Weiteren kennt das US-amerikanische Recht kein mit dem österreichischen Recht vergleichbares gesetzliches Gewährleistungsregime, weshalb die Vertragsparteien regelmäßig auf Basis der Ergebnisse der Due Diligence umfangreiche Regelungen zur Definition eines Mangels und zu den Haftungsfolgen in ihre vertragliche Vereinbarung aufnehmen.
Aufgrund zahlreicher Unsicherheiten der gesetzlichen Gewährleistung beim Unternehmenskauf, empfiehlt sich eine an der anglo-amerikanischen Praxis orientierte Vertragsgestaltung auch bei Transaktionen, die österreichischem Recht unterliegen.
3.2. Funktion der Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen
3.2.1. Risikoermittlungsfunktion
Die Due Diligence soll dem potentiellen Erwerber ein möglichst getreues Bild über die rec...