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Erhebung von Quellensteuer nur auf Dividenden an ausländische Fonds ist auch dann eine Verletzung von Art. 63 AEUV , wenn inländische Fonds anstelle dessen echter Substanzsteuer unterliegen
AEUV Art. 63
Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats, nach der bei Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an einen gebietsfremden Organismus für gemeinsame Anlagen (OGA) gezahlt werden, ein Steuerabzug an der Quelle vorgenommen wird, während Dividenden, die an einen gebietsansässigen OGA gezahlt werden, von einem solchen Steuerabzug befreit sind, entgegensteht.
- ECLI:EU:C:2022:193 - AllianzGI-Fonds
Das Problem: Quellensteuern sind bereits seit der ersten diesbezüglichen Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Denkavit (, ECLI:EU:C:2006:783) ein Klassikerthema der Grundfreiheitenjudikatur. Hierbei rückten vermehrt auch Fälle aus dem Bereich der Fondsbesteuerung in den Mittelpunkt. Im vorliegenden Fall AllianzGI-Fonds hatte sich der EuGH nun mit dem portugiesischen System der Fondsbesteuerung zu befassen. So sind nach Art. 22 Abs. 3, Abs. 10 des portugiesischen Steuervergünstigungsstatuts bei nach portugiesischen Vorschriften gegründeten OGA u.a. Kapitaleinkünfte steuerbefreit und es wird hinsichtlich dieser auch keine Quellensteuer erhoben. Dabei muss der Fonds die Anteile...