Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis
1. Aufl. 2009
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S. 103V. Fragerecht bei Bewerbungen
1. Grundsätzliches
Ein kontroversiell diskutiertes Thema ist die Reichweite des Fragerechts des Arbeitgebers im Zuge von Bewerbungsgesprächen. Hier eröffnet sich eine Schnittstelle zwischen dem Informationsbedürfnis des Arbeitgebers und dem Schutz der Persönlichkeit des Bewerbers. Dieses Problem kann im Übrigen nicht nur in Bezug auf Bewerber für neu zu besetzende Arbeitsplätze, sondern auch im Hinblick auf Arbeitnehmer, die sich bei ihrem bisherigen Arbeitgeber für einen anderen Arbeitsplatz bewerben, eintreten.
Festzuhalten ist, dass der Begriff der „verbotenen Frage" mE keinen Sinn ergibt. Der Arbeitgeber kann - abgesehen von Fragen, in denen eine Belästigung zu erblicken ist - sich nach allem erkundigen, was ihm in den Sinn kommt (bspw nach der Lieblingsspeise oder dem Lieblings-Fußballverein des Bewerbers oder danach, was dieser letzte Nacht geträumt hat oder in welchem Aszendenten er geboren ist), ohne (bereits) deswegen etwa mit Schadenersatzansprüchen oder Verwaltungsstrafen rechnen zu müssen. Das rechtliche Problem, das sich in diesem Zusammenhang stellt, besteht also darin, ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine bestimmte Frage wahrheitsgemä...