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Andreas Gerhartl

Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1518-9

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Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis (1. Auflage)

S. 85IV. Datenschutzrecht

1. Personenbezogene Daten

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des DSG ist das Vorliegen personenbezogener Daten. Das sind gemäß § 4 Z 1 DSG Angaben über Personen (Betroffene), deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist. Ist die Identität des Betroffenen nur mit rechtlich unzulässigen Mitteln bestimmbar, spricht man von indirekt personenbezogenen Daten. Der Begriff der personenbezogenen Daten umfasst sämtliche Informationen, die mit einer Person in Verbindung stehen oder in Verbindung gebracht werden können, wie zB

  • Name,

  • Geburtsdatum,

  • Adresse,

  • Lebenslauf,

  • Leumund,

  • Einkommen,

  • Vermögen,

  • Intelligenzquotient,

  • Weltanschauung,

  • Leistungsfähigkeit,

  • Werturteile wie Aussagen über die Bonität.

Personenbezogene Daten können auch im Zuge der Internet- und E-Mail-Nutzung durch Arbeitnehmer entstehen. So generieren Log-Daten eines Webservers, die einer Person zuordenbar sind, personenbezogene Daten. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn sich ein Arbeitnehmer am PC mit Benutzernamen und Passwort anmeldet. Selbst die Übertragung von Cookies ist als Weitergabe personenbezogener Informationen anzusehen und unterliegt damit grundsätzlich dem strengen Exportregime des DSG. Dies bewirkt, dass die tägliche Arbeit m...

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