Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis
1. Aufl. 2009
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S. 53III. Diskriminierungsverbote
1. Grundsätzliches
Beim Problem der Diskriminierung geht es um das Problem, ob ein Arbeitnehmer dadurch einen Nachteil erleiden kann, dass er schlechter behandelt wird als andere Arbeitnehmer. Mit anderen Worten: Es stellt sich die Frage, ob eine benachteiligende Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist oder nicht. Ob eine sachliche Rechtfertigung gegeben ist, ist insbesondere bei Förderung von Personen, die einer benachteiligten Gruppe angehören (mit denen automatisch eine Benachteiligung für andere, nicht zur geförderten Gruppe gehörende Personen verbunden ist), strittig. Der Rechtsprechung des EuGH ist zu entnehmen, dass derartige Fördermaßnahmen prinzipiell zulässig sind, aber dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen müssen. Ob diese Voraussetzung vorliegt oder nicht, ist allerdings eine diffizile, häufig nur im Einzelfall entscheidbare Frage.
Fraglich ist häufig weiters, inwieweit eine Differenzierung mit Schutzüberlegungen gerechtfertigt werden kann. Dieses Argument wird dann nicht greifen, wenn die (vorgeblich) geschützte Gruppe um Chancen (zB Erwerbsgelegenheiten) gebracht wird. So kann bspw nicht argumentiert werden, die mit einer Führungs...